Unser Konjunkturprogramm: Arbeitsplätze sichern – Unternehmen stabilisieren – mehr Investitionen in Klimaschutz und eine bessere Zukunft

Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020

Angesichts der Corona-Krise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den

Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. Entsprechend

steht Deutschland als global vernetzte Exportnation vor der Herausforderung, die direkten

Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland zu bekämpfen, Lieferketten

wiederherzustellen und auf die verschlechterte weltwirtschaftliche Lage zu reagieren.

Die Bundesregierung hat in der Krise schnell Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um

zunächst während der Phase der Beschränkungen weitgehend Arbeitsplätze zu erhalten, den

Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.

Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen wieder auf ein niedriges Niveau zu senken und

die Beschränkungen schrittweise zu lockern, ist es nun das erklärte Ziel der Koalitionspartner,

Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der

Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Dazu bedarf es nicht nur der Reaktion auf die

Auswirkungen der Krise, sondern viel mehr eines aktiv gestalteten innovativen

Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite. Diese

Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus

hervorgehen. Damit dies gelingt, müssen viele Aufgaben bewältigt werden. Deutschland wird

kurzfristig in einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

• die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands

entfesseln,

• im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern,

• Länder und Kommunen stärken und

• junge Menschen und Familien unterstützen.

Damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist, wird

Deutschland in einem Zukunftspaket

• seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale

Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken und

• das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern.

In seiner internationalen Verantwortung wird Deutschland

• Europa unterstützen und Hilfe für ärmere Länder leisten.

Deshalb haben sich die Koalitionspartner heute auf ein umfassendes Konjunktur- und

Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt, welches aus folgenden

Elementen besteht:

A) Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln

1. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum

31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.

{Finanzbedarf: 20 Mrd. Euro}

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2. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen

Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu

verhindern, werden wir im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die

Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisieren, indem wir darüber hinaus

gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 decken.

Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und

Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber. {Finanzbedarf: 5,3 Mrd. Euro 2020, Bedarf 2021

kann erst im Rahmen der HH-Aufstellung 2021 ermittelt werden}

3. Wettbewerbsfähige Strompreise sind ein wesentlicher Faktor für Investitionen am Standort

Deutschland und für die Energiewende hin zu strom- und wasserstoffbasierten

Technologien. Die EEG-Umlage droht im Jahr 2021 aufgrund des corona-bedingten

Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des

Börsenstrompreises stark anzusteigen, trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen

aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel. Um für mehr Verlässlichkeit bei den

staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu diesen

Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur

schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr

2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. {Finanzbedarf: 11 Mrd. Euro}

4. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats.

Dies gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ermöglicht den

Unternehmen in Deutschland ein „level playing field“ gegenüber vielen unserer

europäischen Nachbarn. {Finanzwirkung: Verschiebungseffekt rd. 5 Mrd. Euro, davon 2,5

Mrd. Euro Bund}

5. Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf

maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein

Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der

Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer

steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist

bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende

des Jahres 2022. {Finanzwirkung: Verschiebungseffekt 2 Mrd. Euro, davon 1 Mrd. Euro

Bund}

6. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung

(AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent

pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020

und 2021 eingeführt. {Finanzwirkung: Vorzieheffekt rd. 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für

den Bund}

7. Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das

Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur

Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des

Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des

Gewerbesteuer-Messbetrags. {Finanzwirkung: 0,3 Mrd. Euro}

8. Um die Potenziale eines gut regulierten, modernen und effizienten Kapitalmarkts zu nutzen

und Deutschland als Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen

zu stärken, werden die Möglichkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessern, sich

an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dabei werden wir auch auf die besondere Situation

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von Startup-Unternehmen eingehen und eine für diese attraktive Möglichkeit der

Mitarbeiterbeteilung schaffen. {Finanzwirkung: 0,1 Mrd. Euro}

9. Die Corona-Pandemie kann dazu führen, dass viele Unternehmen unverschuldet in

finanzielle Schieflage geraten. Mit den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen helfen wir

den Unternehmen, Insolvenzen zu vermeiden. Wo dies trotz aller Anstrengungen nicht

möglich ist, soll ein schneller Neustart nach einer Insolvenz erleichtert werden. Deshalb

soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden,

flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Die Verkürzung

soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem

angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative

Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten. Im Bereich der

Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren

eingeführt werden.

10. Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen

jetzt vorgezogen werden können. Insbesondere sollen Digitalisierungsvorhaben in der

Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen

Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sofort

umgesetzt werden. {Projektvolumen: 10 Mrd. Euro}

11. Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte

umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden, etwa durch eine

Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der

Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in

Deutschland. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben von diesen Regelungen unberührt. Auch die

Länder sind gefordert, Vereinfachungen umzusetzen. Die Koalition ist bestrebt, die

Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein

Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur

Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen.

Wir prüfen im Lichte der im Herbst erwarteten EuGH-Entscheidung eine

europarechtskonforme materielle Präklusion gesetzlich wieder einzuführen.

Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern

12. Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon in der Finanzkrise auch in der Coronabedingten Wirtschaftskrise. Wir werden bereits im September im Lichte der pandemischen

Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar

2021 vorlegen.

13. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für

Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt.

Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die

Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe

gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen

Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als

Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen,

Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen

Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen

der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie

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Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen

ist.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai

2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und

deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 %

fortdauern.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November

und Dezember 2019 heranzuziehen.

Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von

mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als

70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale

Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf

Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10

Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend

gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder

Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind

zu erstatten.

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am

30.11.2020. {Finanzbedarf: 25 Mrd. Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehenden

Programm}

14. Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über

die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert.

15. Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger

Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der

Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen

Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020

und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro

bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu

fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können

die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt

100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen.

{Finanzbedarf. 0,9 Mrd. Euro}

16. Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt

werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der CoronaPandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und

Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten

und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen.

{Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

17. Nach zwei Dürrejahren hat auch das Jahr 2020 mit großer Trockenheit begonnen. Damit

setzen sich die Schäden im Wald in Deutschland fort. Die Holzpreise sind -zum Teil auch

durch die Corona-Pandemie- stark gesunken. Deshalb stellt die Bundesregierung weitere

700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder

einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die

Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte bereit.

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Daneben soll auch die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der

stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen. {Finanzbedarf: 0,7 Mrd. Euro}

Länder und Kommunen stärken

18. Zur Stärkung der Kommunen angesichts der dort ebenfalls auftretenden Steuerausfälle

wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der

Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Wir wollen dabei verhindern, dass die

Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden.

Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen

weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein. Daher werden wir in der Verfassung

abweichend regeln, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der

Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor

Bundesauftragsverwaltung eintritt. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro pro Jahr}

19. Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, ist der Bund bereit, die für

den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen

deutlich zu stärken und damit die Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Mit einem

kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der

Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den

Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen

pauschalierten Ausgleich. Bei der Gewerbesteuer wird ein Freibetrag für die existierenden

Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht. {Finanzbedarf: 5,9 Mrd. Euro Bund}

20. Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von

jährlich 300 Mio Euro vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert

werden. Um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwachen Kommunen zu

beschleunigen, werden wir den kommunalen Eigenanteil in einzelnen Programmen

absenken und hierfür jeweils 50 Mio Euro in den Jahren 2020 und 2021 bereitstellen.

{Finanzbedarf: 0,1 Mrd. Euro}

21. Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll,

ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen

zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich.

22. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen

Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die

Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der

Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd.

Euro}

23. Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur

Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf

260 Millionen Euro aufgestockt. {Finanzbedarf: 150 Mio. Euro}

24. Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und

Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der

jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben.

25. Der Bund wird erneut dem Wunsch der neuen Länder nach einer stärkeren Beteiligung an

den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG)

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nachkommen und seinen Anteil von derzeit 40 Prozent ab dem 1.1.2021 auf 50 Prozent

aufstocken. Hierdurch werden die Haushalte der neuen Länder deutlich entlastet. Die

dadurch entstehenden finanziellen Spielräume werden sie für kommunale Investitionen

nutzen. {Finanzbedarf: ca. 340 Mio. Euro jährlich}

Junge Menschen und Familien unterstützten

26. Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes

kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen

Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag

vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung

angerechnet. {Finanzbedarf: 4,3 Mrd. Euro}

27. Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern

und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich

für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können

auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

{Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

28. Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und

Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren

2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der

Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und

digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden,

Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden.

Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert.

Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und

Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale

Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro}

29. Auf Grund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von

Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird befristet auf 2 Jahre der

Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die

Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt. {Finanzbedarf: 0,75 Mrd.

Euro}

30. Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden.

KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht

verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige

Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche

Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen

Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz CoronaBelastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen,

können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen

können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbundoder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbundoder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung

erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres

Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der

gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine

Übernahmeprämie. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro}

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31. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftstrukturen in der Corona-Pandemie werden

die Programme aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW um 500 Mio. Euro aufgestockt.

{Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro}

B) Zukunftspaket

Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien

Damit Deutschland gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgeht und auch mittel- und langfristig

ein lebenswertes und wirtschaftlich starkes Land bleibt, werden wir ein Zukunftspaket in Höhe

von über 50 Mrd. für die nächsten Jahre auflegen. Als erste Maßnahmen werden daraus die

nachfolgend aufgeführten konkreten Maßnahmen finanziert:

32. Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und

befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro

Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise

in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte

investieren. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

33. In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für

Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert.

Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit

jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine

Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu

verhindern. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

34. Die projektbezogene Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der

Energiewende) wird ausgeweitet. Der Fokus liegt auf den nächsten großen Umbrüchen im

Energiesystem: Digitalisierung und Sektorkopplung. {Finanzbedarf. 0,3 Mrd. Euro}

35. Eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur ist Voraussetzung für einen

raschen Aufschwung und neues Wachstum in praktisch allen Wirtschaftsbereichen.

Deshalb wollen wir die Mobilität stärken und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit und

Klimaschutz sicherstellen. Dies kommt der Umwelt, der Wirtschaft, Arbeitnehmern und

Unternehmen gleichermaßen zugute. Hierzu sollen die erfolgreiche Politik des

Klimaschutzprogramms 2030 fortgesetzt und beschleunigt, der Strukturwandel der

Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden:

a. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine

spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien

Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage

zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und

oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende

zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum

31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.

b. Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch

klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden

wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die

Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis

zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung

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des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis

31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25%

erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der

nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten

Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen

diskutieren. {Finanzbedarf: 2,2 Milliarden Euro}

c. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie

wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der

Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen.

Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue

regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren

2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. {Finanzbedarf: 2 Milliarden Euro}

d. Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes

Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im

Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung

zu unterstützen. {Finanzbedarf: 200 Mio. Euro}

e. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für

Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.

f. Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer

Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im

Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in

weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige

Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der

Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das

einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine

Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland

auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher

Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren,

Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft,

ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der

Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro}

g. Der Bund hat bereits im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen,

sich von 2020 bis 2030 jährlich mit 1 Mrd. Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der

Deutschen Bahn zu beteiligen. Dadurch wird die Deutsche Bahn in die Lage

versetzt, zusätzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die

Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem zu investieren. Um

dieses Ziel auch angesichts der Corona-bedingten Einnahmeausfälle weiter

realisieren zu können, wird der Bund weiteres Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro

zur Verfügung stellen.

h. Damit der Mobilfunk-Empfang entlang der 39.000 km Schienenwege in

Deutschland deutlich verbessert werden kann, müssen die Zugendgeräte

modernisiert werden (Umrüstung auf GSM-R). Der Bund wird dazu in 2020 und

2021 die nötige Umrüstung bei den 450 zugelassenen

Eisenbahnverkehrsunternehmen noch stärker unterstützen. {Finanzbedarf: 150

Mio. Euro}

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i. Der Bund investiert in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“,

das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe

gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den

Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für EBusse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.

{Finanzbedarf: 1,2 Mrd. Euro}

j. Die Bundesregierung wird sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein

befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere

Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI

aufgelegt wird. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-LKW von

15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von

10.000 Euro. {Finanzbedarf: europäische Mittel}

k. Neben der Bahn werden wir auch die Schifffahrt als klimafreundliches

Verkehrsmittel stärken, modernisieren und digitalisieren. Dazu gehören unter

anderem Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen,

Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder. Die vom Bund im

Bereich der Schifffahrt etablierte Innovationsförderung, das Maritime

Forschungsprogramm, das Förderprogramm Landstrom sowie ein neu zu

erstellendes „Förderprogramm LNG-Betankungsschiffe“ sowie ein

„Flottenerneuerungsprogramm Behördenschiffe“ und ein neu zu schaffendes

„Sofort-Programm Saubere Schiffe“ werden für Vorhaben, die in den Jahren 2020

und 2021 beginnen, mit insgesamt 1 Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet.

{Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

l. Moderne Flugzeuge neuester Bauart emittieren bis zu 30% weniger CO² und

Lärm. Wir werden die beschleunigte Umstellung von Flugzeugflotten auf derartige

Flugzeuge unterstützen. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

36. Die Bundesregierung wird kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie“ vorlegen.

Deren Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der

Welt zu machen. Entsprechend soll aus der Strategie ein Programm zur Entwicklung von

Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Um den Einsatz dieser Technologien

auch in Deutschland im Industriemaßstab zu demonstrieren, sollen bis 2030 industrielle

Produktionsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür

erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Für den Zeitraum bis

2035 werden nach Möglichkeit weitere 5 GW zugebaut. Bis 2040 werden die weiteren 5

GW spätestens entstehen. Neben der Prüfung, ob die Wasserstoffproduktion über

Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann, soll der Umstieg von

fossilen Energieträgern auf Wasserstoff insbesondere bei industriellen Prozessen in der

Entwicklung und Prozessumstellung gefördert werden. Dabei wird bei den

Fördermaßnahmen darauf geachtet, dass alle Regionen Deutschlands von den neuen

Wertschöpfungspotenzialen der Wasserstoffwirtschaft profitieren. Die Umstellung wird

sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues PilotProgramm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon

Contracts for Difference-Ansatzes gefördert werden. Wir streben die Befreiung der

Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an. Wir werden dabei

sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Eine verpflichtende PtL-Quote

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für Flugbenzin wird geprüft. Eine Nachfragequote nach klimafreundlichem Stahl wird

geprüft. Die Förderung von „Wasserstoff-ready“ Anlagen über das KWK-Gesetz wird

geprüft. Die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur

werden zügig umgesetzt. Um den Einsatz grünen Wasserstoffs im Schwerlastverkehr zu

fördern, wird das Wasserstoff-Tankstellennetz zügig ausgebaut. Die RED II Richtlinie wird

ambitionierter umgesetzt als es die EU-Vorgaben vorsehen. Darüber hinaus fördern wir

den direkten Einsatz von grünem Wasserstoff in Flugzeugantrieben ebenso wie die

Entwicklung von Konzepten für „hybridelektrisches Fliegen“ (Kombination von

Wasserstoff/ Brennstoffzellen/ Batterietechnologie). {Finanzbedarf: 7 Mrd. Euro}

37. In der Umsetzung der Wasserstoffstrategie wird Deutschland außenwirtschaftliche

Partnerschaften mit solchen Ländern aufbauen, in denen aufgrund der geographischen

Lage Wasserstoff effizient produziert werden kann. Dort sollen auf der Basis der oben

beschriebenen Technologien „made in Germany“ große Produktionsanlagen aufgebaut

werden, um in Partnerschaft ein wirtschaftliches Standbein in diesen Ländern durch den

Wasserstoffexport aufzubauen, deren Wirtschaft von fossilen Energieträgern

unabhängiger zu machen und Deutschlands Wasserstoffbedarf zu decken. In diesem Zuge

sollen auch geeignete Wasserstoffspeicherverfahren für den globalen, kosteneffizienten

Transport von Wasserstoff entwickelt werden. Die Gründung einer europäischen

Wasserstoffgesellschaft zur Förderung und Erschließung gemeinsamer internationaler

Produktionskapazitäten und -infrastrukturen wird ausgelotet und bei ausreichend

europäischer Unterstützung vorangetrieben. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro}

38. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für

Photovoltaik unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von

15 auf 20 GW in 2030 angehoben. Die Länder erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der

Akzeptanz von Windkraft-Anlagen Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich

festzulegen. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, mit der Kommunen und

Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren.

39. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro

auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur

energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm

zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird

aufgelegt. {Finanzbedarf: ca. 2 Mrd. Euro}

40. Die Registermodernisierung stellt eine wichtige Säule der Digitalisierung der gesamten

Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dar. Sie ist von großer Bedeutung für die

Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei

Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen („Once Only“). Voraussetzung dafür ist eine

fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen. Darüber wird eine

Diskussion mit gemeinsam ausgewählten Experten bereits ab der nächsten Woche

geführt. Ziel ist es, noch im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, der in einem ersten

Schritt den Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Online-ZugangsGesetzes mit der Steuer-ID als verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt. Um

höchsten Ansprüchen an den Datenschutz zu genügen, soll der registerübergreifende

Datenaustausch dabei nicht direkt zwischen den beiden Behörden, sondern als zusätzliche

Sicherung immer über eine dritte Stelle erfolgen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen

soll entschieden werden, ob für andere Bereiche weitere, bereichsspezifische Identifier

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eingeführt werden oder ein einheitlicher Identifier für alle Register umgesetzt wird.

{Finanzbedarf: 0,3 Mrd. Euro}

41. Das Online-Zugangs-Gesetz soll jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden.

Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser

Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“)

flächendeckend umsetzen. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro}

42. Die Corona-Pandemie demonstriert auf vielerlei Weise, dass gerade in der öffentlichen

Verwaltung ein Digitalisierungsschub notwendig ist. Aber auch viele Unternehmen sind

mit dem Bedarf vermehrter digitale Kundenkontakte konfrontiert. Neben der

Beschleunigung der Prozesse der digitalen Verwaltung werden Maßnahmen für die digitale

Befähigung von Kommunen und den nachhaltigen Energieverbrauch angestrebt. Der

Digitalisierung der Wirtschaft wird unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben über die

erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer

souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und

Ausbau von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen

Transformation. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

43. Künstlichen Intelligenz (KI) wird an der Produktinnovation und damit am wirtschaftlichen

Wachstum in nahezu allen Bereichen in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle

spielen. Deshalb werden wir die bis 2025 geplanten Investitionen in KI von 3 Mrd. Euro auf

5 Mrd. Euro erhöhen. Aus diesen Mitteln sollen neben der Aufstockung bestehender

Programme insbesondere zusätzliche Supercomputer in Deutschland angeschafft werden,

um dem Bedarf an Rechenkapazität gerecht zu werden sowie die systematische digitale

Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools -gegebenenfalls in

Echtzeit- für KI-Anwendungen ermöglicht werden. Die Kompetenzzentren für KIForschung werden wir langfristig stärken und eng mit der regionalen Wirtschaft in

Anwendungshubs verzahnen. In zukunftsweisenden Anwendungsfeldern werden wir,

ausgehend von exzellenten Forschungs- und Transferstrukturen, KI-Ökosysteme von

internationaler Strahlkraft aufbauen. Damit legen wir die Basis für ein europäisches KINetzwerk und die Wettbewerbsfähigkeit von KI „Made in Europe“. Durch exzellente

Forschung und Lehre, attraktive Rahmenbedingungen und modernste KI- und RechnerInfrastruktur wollen wir die Attraktivität für Spitzenforscher und Nachwuchstalente so

verbessern, dass die Bedingungen am KI-Standort Deutschland im internationalen

Vergleich zu den weltweit besten zählen. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro}

44. Der nächste grundlegende digitale Technologiesprung durch Quantentechnologien

beginnt jetzt. Nachdem andere Länder als Anbieter von Hard- und Software in der

klassischen Computertechnologie Vorreiter sind, ist es unser Ziel, dass Deutschland in

wesentlichen Bereichen der Quantentechnologien, insbesondere dem Quantencomputing,

der Quantenkommunikation, der Quantensensorik und auch der Quantenkryptographie

wirtschaftlich und technogisch an der Weltspitze konkurrenzfähig ist. Deshalb werden wir

die Entwicklung und Produktion von Quantentechnologien in Deutschland fördern und

daraus ein neues industrielles Standbein sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software

aufbauen. Dabei setzen wir auf die enge Verbindung von Exzellenz in der Forschung mit

dem Transfer in die Produktentwicklung, auf eine substantielle Förderung von

Unternehmens- und Start-up-Gründungen sowie auf gemeinsame neue Spitzencluster aus

Wissenschaft und Industrie. Der Bund wird unmittelbar den Auftrag zum Bau von

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mindestens zwei Quantencomputern an geeignete Konsortien vergeben. {Finanzbedarf: 2

Mrd. Euro}

45. Wir wollen bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch

6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen und

unterstützen den technologischen Wandel frühzeitig. Bei diesen Technologien wird die

Bedeutung von Software in der Netzsteuerung dominieren. Dies eröffnet uns die Chance,

unsere digitale Souveränität und zugleich die Innovationskraft unserer Unternehmen zu

stärken. Deshalb werden wir innovative Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung

neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien gezielt fördern. Zugleich wollen wir den

Markteintritt für solche innovativen Netztechnologien erleichtern. Dazu werden wir auch

regulatorische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene prüfen, beispielsweise

zur Verbesserung der Interoperabilität von Netzkomponenten. Zudem wollen wir die

rasche Erarbeitung und Durchsetzung von offenen Standards (openRAN) auf

europäischer Ebene unterstützen. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro}

46. Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller

vorangeht, werden wir das Fördersystem entbürokratisieren und weiterentwickeln sowie

die notwendigen Mittel dafür bereitstellen.

47. Wir wollen den 5G-Ausbau massiv beschleunigen und bis 2025 ein flächendeckendes

5G-Netz in ganz Deutschland aufbauen. Dafür soll die neue

Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet

werden. Sobald die Mobilfunkbetreiber in Kürze definiert haben, in welchen Bereichen sie

ihre Ausbauverpflichtungen erfüllen, wird in den verbleibenden weißen Flecken der

Ausbau durch diese Mittel ermöglicht. {Finanzbedarf: 5 Mrd. Euro}

48. Das Programm „Smart City“ setzen wir fort und stocken es um 500 Mio. Euro auf, damit

auch die bisher nicht zum Zuge gekommen Projekte in Städten und Gemeinden eine

weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro}

49. Die Fähigkeit zu souveränem Handeln im Cyber- und Informationsraum ist untrennbar mit

digitaler Souveränität verbunden. Daher wollen wir ein Zentrum für Digitalisierungs- und

Technologieforschung der Bundeswehr aufbauen, um die nationale Verfügbarkeit

digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu

verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu

betreiben. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro}

Das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern

50. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen

Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem

Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine

Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig

ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen, strebt der Bund mit

den Ländern und Kommunen einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ an.

In diesem Rahmen soll das ÖGD-Personal zukünftig in der Gesundheitspersonalrechnung

des Statistischen Bundesamtes erfasst werden. Unter definierten Kriterien wird eine

Personalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt definiert. Entsprechende

Forschungsvorhaben hierzu gab es bereits. Der Bund wird den Ländern in Form von

Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich

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erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu

finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist. Zur leichteren

Personalgewinnung muss die Bezahlung mit dem ärztlichen Gehalt in anderen Bereichen

des Gesundheitswesens mithalten können. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

ist dies sicherzustellen, ggf. durch die Zahlung von Funktionszulagen. Im Rahmen der

Änderung der Approbationsordnung der Ärzte soll darüber hinaus klargestellt werden, dass

Famulaturen und Praktisches Jahr als praktische Teile im Gesundheitsamt abgeleistet

werden können und Themen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärker in den

Ausbildungszielen und –inhalten verankert werden. Mit einem Förderprogramm unterstützt

der Bund die Gesundheitsämter in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung. Die

Gelder können für die Hard- und Software-Ausstattung zur Verbesserung des

Meldewesens und der Krisenreaktion, in Informations- und Kommunikationstechnologie

sowie in die dafür notwendigen Schulungen der Mitarbeiter investiert werden. In einer

„Muster-Ausstattung“ für Digitales werden gemeinsame Standards zur Sicherstellung einer

übergreifenden Kommunikation sowie der Interoperabilität vereinbart. Zur Beschleunigung

und Vereinfachung von Meldeverfahren bei Infektionsgeschehen werden die Verfahren

modernisiert und überprüft. Bund und Länder unterstützen gemeinsam die verbesserte

Kommunikation und Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen und

werden sich hierzu über weitergehende strategische Maßnahmen austauschen,

beispielsweise zur Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen zum Öffentlichen

Gesundheitsdienst, zur Stärkung des Ansatzes „Health in all Policies“ oder zu einer

Organisationsanalyse des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland.

{Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro}

51. Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt für die Bewältigung der CoronaPandemie eine große Rolle. Deshalb ist eine modernere und bessere investive

Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland absolut notwendig. Deshalb wird ein

„Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufgelegt, aus dem notwendige Investitionen

gefördert werden, sowohl moderne Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven

Ausstattung), als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Häuser zu besseren (internen

und auch sektorenübergreifenden) Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation,

Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation. Ferner sollen Investitionen in

die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch

bedeutsamer ist, und Investitionen in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler

Versorgungsstrukturen, sowohl für den Normalbetrieb wie für Krisenzeiten konzeptionell

aufeinander abgestimmt, zum effizienten Ressourceneinsatz aus dem Programm

unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die gesetzliche Erweiterung des

Strukturfonds, der bereits vor einigen Jahren gesetzlich zur Investitionsförderung zur

Verbesserung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen begründet wurde. Die

Zusätzlichkeit und die Verteilung der Mittel erfolgen analog zu den geltenden Regelungen

des bestehenden Strukturfonds. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro}

52. Die Koalition strebt an, dass Deutschland im Bereich von medizinischer Schutzausrüstung,

der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion

über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügt. Daher wird ein Programm zur

Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen

Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt. {Finanzbedarf: 1

Mrd. Euro}

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53. Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht.

Durch die Förderung der Initiative CEPI und der deutschen Impfstoffentwicklungen wollen

wir erreichen, dass ein wirksamer und sicherer Impfstoff zeitnah zur Verfügung steht und

auch in Deutschland schnell produziert werden kann. Zur Förderung der Entwicklung und

der Sicherstellung der Produktionskapazitäten sowie einer frühzeitigen

Produktionsaufnahme stellt der Bund Mittel bereit. Darüber hinaus soll langfristig daran

gearbeitet werden, dass die Impfstoffentwicklung so weiterentwickelt wird, dass bei

zukünftig auftretenden neuen Erregern möglichst noch schneller und effizienter eine

Impfstoffentwicklung und -produktion erfolgen kann. Dazu werden bestehende Programme

zur Impfstoffentwicklung aufgestockt und neue Initiativen und Forschungsnetzwerke

gefördert, insbesondere zu viralen Erkrankungen mit epidemischem oder pandemischem

Potential (Emerging Infectious Diseases). {Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro}

54. Im Falle einer Epidemie steigt kurzfristig der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung.

Neben der zusätzlichen Produktion kommt der vorausschauenden Bevorratung eine

wichtige Rolle zu. Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung

aufbauen. Dies muss jedoch auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim

Katastrophenschutz der Länder erfolgen. Dies soll gesetzlich verankert werden. Der Bund

wird die entsprechende Erstaustattung finanziell unterstützen. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}

Tierwohl gewährleisten

55. Im Interesse des Tierwohls wird ein Investitionsförderprogramm für den Stallumbau

für die zügige Umsetzung besserer Haltungsbedingungen in den Jahren 2020 und 2021

aufgelegt. Dies dient nicht nur der Standortsicherung, sondern fördert zudem den

Tierschutz und den Umweltschutz. Es sollen daher nur Investitionen in diesen Bereichen

gefördert werden, die nicht mit Kapazitätsausweitungen verbunden sind und zum Beispiel

auch helfen, das so genannte Kastenstandurteil zeitnah umzusetzen. Für die Förderung

von Stallumbauten sollen entsprechende, differenzierte Mindestanforderungen an die

jeweiligen Tierhaltungen als verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen gelten.

{Finanzbedarf: 0,3 Mrd. Euro}

C) Europäische und Internationale Verantwortung

Die Europäische Union muss alles tun, um aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen. Diese

außergewöhnliche Situation erfordert auch außergewöhnliche Kraftanstrengungen.

56. Ein erster wichtiger Schritt ist das 540 Mrd. Euro Kreditprogramm, mit den Elementen des

SURE-Programms für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den

Liquiditätsmaßnahmen durch die Europäische Investitionsbank EIB für kleine- und

mittelständische Unternehmen und den Krediten für die Mitgliedstaaten durch des

Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Deutschland und Frankreich haben die

gemeinsame Initiative ergriffen, um mit einem Fonds von 500 Mrd. Euro die

wirtschaftlichen Erholung Europas zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat ihrerseits

einen Vorschlag vorgelegt. Während der deutschen Ratspräsidentschaft geht es jetzt

darum, ein europäisches Erholungsprogramm bis zum Jahresende umzusetzen.

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57. Die Auswirkungen der Corona Krise sind nicht nur in Deutschland, sondern weltweit

dramatisch. Wir werden daher bis Ende 2021 zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, die

sowohl der Bekämpfung der Pandemie als auch zur Ausweitung der humanitären Hilfe

und gesundheitlichen Vorsorge dienen. Wir intensivieren den wirtschaftlichen Austausch

zwischen Deutschland und den afrikanischen Staaten. Einen guten Ausgangspunkt bietet

dafür die Initiative „Compact with Africa“. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro (jeweils 1,5 Mrd. in

2020/2021)}