1. Entwicklung und Einführung eines Controllinginstrumentes mit dem Ziel, durch ein unterjähriges Berichtswesen die Entwicklung der Haushaltsführung aufzuzeigen
2. Die Bereitstellung der Daten und Zahlen soll unter besonderer Berücksichtigung eines Soll / Ist Vergleichs der jeweiligen Teilhaushalte erstmalig zum 30.06.2021 erfolgen
3. Informationen im Sinne einer Steuerschätzung der voraussichtlichen Entwicklung der Schlüsselzuweisungen

In § 21 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune u.a. ein Controlling mit einem unterjährigem Berichtswesen geregelt.

Hiermit sollen Möglichkeiten eröffnet werden, i.S.e. Haushaltskontrolle die Leistungsfähigkeit der Kommune zu bewerten und notfalls bzw. rechtzeitig Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Durch eine Festlegung von Zielen und Eckwerten im laufenden Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen, soll eine Weiterentwicklung der Kommune sichergestellt werden.

Die Verpflichtung der Kommunen, ihre Mittel gem. § 110 Abs. 2 NkomVG sparsam und wirtschaftlich einzusetzen, erfordert eine Kontrolle der laufenden Kostenentwicklung und ist für den (wirtschaftlichen) Erfolg von Vorhaben von besonderer Bedeutung. Abweichungen von Kalkulationen sollen frühzeitig erkannt, richtig bewertet und berichtet werden. Dies gilt aufgrund der hohen Investitionssummen insbesondere für Bauprojekte.

Die Fragen „was brauche ich?“ und „wonach steuere ich?“ müssen (immer) beantwortet werden können. Welche Kostentreiber existieren, welche Beeinflussungsmöglichkeiten bestehen?

Für die SPD-Fraktion

Antje Dedio