Datum und Uhrzeit

5. Mai 2011, 15:00

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Ort

Maschen

Dorfhaus Maschen
Schulstr. 55-57
21220 Seevetal-Maschen

Liebe Genossinnen und Genossen,

am 05. Mai 2011, 15:00 Uhr findet unsere nächste Versammlung im Dorfhaus Maschen statt.

"Ehrenamtstätigkeit in den Gemeinden"

Referentin ist Frau Dagny Eggert
(Verwaltung des Landkreis Harburg, Ehrenamtsbeauftragte im Referat "Soziales").

- Die Versammlung wird Wolfgang Moritz leiten (ich selbst werde im Urlaub sein). -

Viele Aktivitäten des kulturellen und sozialen Lebens wären ohne ehrenamtliche Tätigkeiten nicht möglich.
Deshalb sind wir dankbar, dass uns Dagny Eggert einen Überblick über die tatsächliche Praxis geben wird.

Der Gesetzgeber will die ehrenamtliche Tätigkeit fördern und hat deshalb die Voraussetzung geschaffen, dass realitätsgerecht die Institutionen den Aktiven zu mindestens ein "kleines" steuerfreies Anerkennungs-Honorar bezahlen können.

Nur was ist daraus entstanden. Ein Kommentar von mir dazu mit dem ich aber nicht Frau Dagny vorgreifen möchte. Meine Recherche hat die folgende eigenartige Situation ergeben:

Es gibt zwei Klassen von Ehrenamtlichen.

"Übungsleiterpauschale" Steuerfreibetrag bis 2100 ?/Jahr
für gemeinnützige Tätigkeit in einer anerkannten Institution
• Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer "oder vergleichbare Tätigkeiten",
• künstlerische Tätigkeiten sowie
• die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Parallel dazu gibt es seit 2007 eine

"Ehrenamtspauschale" bis 500 ?/Jahr für alle anderen Tätigkeiten z.B. Vereinsvorstand, Kassenwart, Gerätewart (dabei kann z.B. gerade ein engagierter Gerätewart einen weit höheren Nutzen erbringen).

• Wird die Pauschale überschritten, müssen die Mehreinnahmen wie üblich versteuert werden.
• Tatsächliche eigene Ausgaben (Werbungskosten) werden nur angerechnet, soweit die Pauschalen überschritten sind. Wenn z.B. hohe Fahrkosten, Weiterbildungskosten usw. anfallen, können dadurch die Pauschalen schon "aufgebraucht" sein.
• Erstattete tatsächliche Aufwendungen sind davon unberührt.
• Die Pauschalen werden nicht auf das ALG II angerechnet. Deshalb kann es für die Betroffenen ein wesentlicher Zu-Verdienst sein.
• Die Pauschalen können auch von externen Beauftragten geltend gemacht werden (z.B. Trainer, Chorleiter, Pflegehelfern); also nicht nur von "Vereinsmitgliedern".

Und folgendes habe ich in meinem Umfeld erfahren:
Sozialverbände haben die Jobs von Pflegehelfern, Betreuern usw. von 410?-Jobs auf "ehrenamtliche Übungsleiter" umgestuft. Dadurch wird die Sozialversicherung eingespart.

Ein Beispiel dafür, wie ein eigentlich sinnvolles Vorhaben durch inkonsequente schlecht gemachte Gesetze zu Widersprüchen, Ungerechtigkeit, Bürokratie und Missbrauch führen kann.


Herzliche Grüße

Michael Wunderwald