Vorschlag der SPD – Samtgemeindefraktion für eine Stellungnahme der Samtgemeinde Elbmarsch zum RROP-Entwurf des LK Harburg
RROP 2025 Entwurf
Der vorliegende Entwurf des RROP 2025 des Landkreises Harburg wird den Interessen der Samtgemeinde Elbmarsch in drei wesentlichen Punkten nicht gerecht und verschlechtert die Entwicklungschancen damit eindeutig.
1. Verkehr : In Marschacht-Rönne befindet sich die einzige Elbbrücke des Landkreises Harburg. Dieser Verkehrsverbindung ist von Seiten des Landkreises erheblich mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Als Ostumfahrung Hamburgs gerät die jetzige Bundesstraße 404 immer mehr in den Blickpunkt. Angesichts der Begrenztheit der anderen Hauptachsen wird diese Achse immer mehr an Bedeutung für die Region gewinnen. Mit dem Bau der A 39 südlich Lüneburg-Wolfsburg wird die Verkehrsbelastung auf dieser B 404 deutlich zunehmen. Es ist deshalb die B 404 so zu ertüchtigen (drei- oder vierspuriger Ausbau), dass der Verkehr aufgenommen werden kann. Neben dem überregionalen Verkehr findet auf der B 404 auch Individualverkehr statt aus Richtung Lüneburg in den Osten Hamburgs und aus der Samtgemeinde Elbmarsch nach Hamburg, der durch vertakteten ÖPNV erheblich zu reduzieren ist. Hier muss man darüber nachdenken, welche Bahnverbindungen hergestellt bzw. wieder in Betrieb genommen werden könnten, um den Personenverkehr aufzunehmen. Denkbar wäre eine Relation Lüneburg-Elbmarsch-Geesthacht-Bergedorf oder die Wiederherstellung der Relation Bergedorf-Geesthacht mit einem Ausbau nach Lauenburg, Boizenburg und weiter. (Dies sollte der Landkreis im Rahmen der Metropolregion Hamburg untersuchen lassen.)
Den Ausbau der B 404 zur BAB A21 hält die Samtgemeinde Elbmarsch für nachteilig und lehnt ihn ab. Eine Elbquerung ist an dieser Stelle in der benötigten Breite auch nicht möglich.
2. Zentralörtliche Funktionen: Der Entwurf des LROP versucht (wie auch die vorherigen RROPs), die Entwicklung der Samtgemeinde Elbmarsch auf die Gemeinde Marschacht zu begrenzen. Mit diesem Entwurf werden den Gemeinden Tespe und Drage zentralörtliche Funktionen genommen, die ihnen im bisherigen RROP zugesichert werden. Das ist nicht hinnehmbar und wird der Struktur der Samtgemeinde Elbmarsch nicht gerecht. Die Elbmarsch grenzt unmittelbar an das Mittelzentrum Geesthacht im Bereich Tespe und Marschacht an und an das Oberzentrum Hamburg im Bereich der Gemeinde Drage, verbunden durch die 1966 eingeweihte Elbbrücke Rönne-Geesthacht. Diese Elbbrücke kann mit Fug und Recht als Lebensader der Elbmarsch bezeichnet werden. Die Nähe zu Hamburg und Geesthacht hat die Elbmarsch zu einem beliebten Wohnort gemacht – die Einwohnerzahl hat sich in den letzten 40 Jahren auf 12.000 verdoppelt, ohne dass das Mittelzentrum Winsen darunter gelitten hätte oder dies für die Zukunft zu erwarten ist.
Die drei Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbmarsch haben sich seit Gründung der Samtgemeinde gleichmäßig entwickelt, alle drei verfügen über rund 4.000 Einwohner. Marschacht als Sitz der Samtgemeindeverwaltung und Kern mit weiterführender Schule und Gesundheitseinrichtungen ist in der wohnbaulichen Entwicklung nach Süden gehindert. Industrieanlagen wie das Abwasserwerk und die Chemische Fabrik Bock verlangen 300-m- bzw. 500-Meter-Emissionsradien, die die Entwicklung in Obermarschacht untersagen und auch weit nach Niedermarschacht ausstrahlen. Die Hochspannungsleitung südlich des AKW Krümmel durch Tespe erfordert einen 400-Meter-Abstand. Im Ortsteil Rönne verhindert die B 404 mit der Aussicht auf einen Ausbau heranrückende Wohnbebauung. Eine Einschränkung der grundzentralen Funktionen auf Marschacht bedeutet daher einen Entwicklungsstopp für die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch.
Zwei Drittel der Einwohner der Samtgemeinde Elbmarsch wohnen in einem zusammenhängenden Siedlungsblock von 9 Kilometern Länge beiderseits der Elbbrücke Geesthacht/Rönne mit derzeit zusammen 8.100 Einwohnern. (Tespe 3.000 Ew., Obermarschacht 1.300, Niedermarschacht 1.200, Rönne 550, Schwinde 1.100 Stove 950 Ew.) Hinzu kommen in Tespe und Stove/Elbstorf Campingplätze mit erheblichen Gästezahlen. In Tespe und Schwinde/Stove sind Grundzentren entstanden, die weiter zu entwickeln sind und wo auch Platz dafür zur Verfügung steht – zum Teil in Sichtweite der Elbbrücke Rönne/Geesthacht und somit leicht per ÖPNV anzubinden.
Sachgerecht ist es, das Grundzentrum der Samtgemeinde Elbmarsch für die oben genannten Ortsteile festzulegen. Empfohlen wird, im RROP den Begriff „Samtgemeinde Elbmarsch: Ortsteile ...“ zu verwenden. Die Elbmarsch verfügt anders als die Samtgemeinden Hanstedt und Salzhausen über keinen dominierenden Kernort. Ähnlich wie in Rosengarten oder beim Landkreis Harburg ist der Name auch nicht identisch mit einem der Ortsteile oder der Gemeinden, was die Verständlichkeit für Außenstehende nicht erleichtert.
3. Gewerbestandort: Als einziger Großgemeinde im Landkreis Harburg wird der Samtgemeinde Elbmarsch kein Gewerbestandort zugedacht. In den letzten Jahren ist mit besonderer Unterstützung durch EU-Fördergelder der Gewerbestandort Marschacht mit dem Gewerbepark Eichholz entstanden, in dem sich monatlich ein weiterer Betrieb ansiedelt. Verkehrsgünstig an der B 404 vier Kilometer südlich der Elbbrücke Geesthacht/Rönne gelegen entsteht hier ein Standort mit rasch wachsender Bedeutung für neue wertschöpfende Arbeitsplätze und zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen. Dieser Standort muss im RROP 2025 die Möglichkeit erhalten, erweitert werden zu können.
Im Einzelnen nimmt die Samtgemeinde Elbmarsch zum Entwurf des RROP 2025 wie folgt Stellung:
1.3 Integrierte Entwicklung...
Einfügen: Elbstorf
Hinweis: Der Campingplatz Drage-Stove müsste heißen Drage-Elbstorf und Drage-Stove. Telefonisch gehört er zum Ortsnetz Drage...
2 Ziele und Grundsätze...
04 Die Grundzentren im LK umfassen die folgenden Ortsteile
Samtgemeinde Elbmarsch: Die Ortsteile: Tespe, Obermarschacht, Niedermarschacht, Rönne, Schwinde und Stove.
Der Siedlungsbereich Tespe bis Stove ist als zentralörtlicher Siedlungsbereich in die Karte aufzunehmen.
2.1.3 Zentralörtliche Einrichtungen
03 In den Grundzentren .... Marschacht ersetzen durch Elbmarsch.
2.2.1 Siedlungsentwicklung
03 ganz streichen, wenigstens Sätze zwei und drei streichen.
Begründung: Der Außenbereich ist bereits jetzt durch Baugesetzbuch und zahlreiche Schutzgebiete vor Inanspruchnahme geschützt. Eine explizite Verhinderungsvorschrift kann im Einzelfall dazu führen, dass eine gewünschte Veränderung unterbleibt zum Nachteil des Kreises und seiner Gemeinden. Das RROP sollte Entwicklung ermöglichen, nicht verhindern. Siedlungsschübe sind nicht zu erwarten, der demografische Wandel erreicht mit Sicherheit auch den Landkreis Harburg.
2.2.4 Entwicklungsaufgaben
02 einfügen: Elbmarsch
03 Folgende Ortsteile.....Erholung
einfügen: Marschacht
04 einfügen: Elbstorf
(Der Campingplatz erstreckt sich über Stove und Elbstorf)
2.3 Entwicklungen der Versorgungsstrukturen
03 Neue Einzelhandelsgroßprojekte....
von 03 Neue Einzelhandelsgroßprojekte.... den Absatz zwei streichen.
Begründung: Da auch schon ein 800-qm-Laden als Einzelhandelsgroßprojekt gilt, örtliche Vollsortimenter aber schon heute über 1.500 qm Verkaufsfläche verfügen, geht die Vorschrift über sinnvolle Vorgaben weit hinaus.
Der zentrale Versorgungskern in der Karte ist außerdem so zu fassen, dass ein derartiges Projekt auch in Tespe bzw. Stove möglich ist
3.1.4
01 Die Ausdehnung des Biosphärenreservats auf die östliche Elbmarsch (Avendorf, Tespe, Marschacht) ist zu streichen, da sie keine Vorteile bringt und Nachteile für Natur und Landschaft nicht zu erwarten sind.
Denkbar wäre die Beschränkung auf die FFH-Flächen im Deichvorland.
3.1.5 Kulturlandschaft
Einfügen unter 01: Prähistorische Deiche bei Drennhausen
3.2.1.1 Landwirtschaft
Bei der zeichnerischen Darstellung ist ein Abstand von Wohnbebauung einzuhalten.
3.2.2 Rohstoffgewinnung
03 Die Karte muss der Samtgemeinde vorgelegt werden!
Unter 10 einzufügen: ...ist ein wirksamer Schutz der ortsansässigen Bevölkerung durch Begrenzung der Fahrten und der Geschwindigkeit
3.23 06 Regional bedeutsame Sportboothäfen:
Frage: Welche Häfen sind dieses und wo ist die Karte?
4.1.3 ÖPNV
04 Auf den Strecken.....Tostedt – Zeven ergänzen: und Hamburg-Bergedorf – Geesthacht – Lüneburg
05: Es ist eine Ergänzung der Elbquerung Geesthacht durch eine Schienenverbindung Lüneburg-Geesthacht-Bergedorf ins RROP aufzunehmen. Dabei kann die Trasse der OHE zwischen Oldershausen und Eichholz genutzt werden.
Unter 05 ist aufzunehmen: Im Rahmen der Metropolregion Hamburg ist zu untersuchen, inwieweit eine Schienenverbindung von Lüneburg über Marschacht in Richtung Bergedorf/Reinbek/Geesthacht sowohl den Schienenverkehr über Winsen Richtung Hamburg und den Individualverkehr über die B 404 entlasten kann.
Gleichfalls sollte von der Metropolregion untersucht werden, inwieweit mit einer Nahverkehrsverbindung nördlich der Elbe Bergedorf-Geesthacht-Lauenburg-Boizenburg-Ludwigslust der Autoverkehr reduziert und zugleich die Wirtschaftskraft im Osten des Landkreises Harburg sowie der Landkreise Herzogtum Lauenburg und Ludwigslust-Parchim gestärkt und der Siedlungsdruck in Hamburg verringert werden kann.
06 ergänzen: Die Stadtbusverkehre.....touristische Erschließung und der Eilbus Tespe – Marschacht – Bergedorf.....zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
4.1.5 Straßenverkehr
01 ergänzen: Die Lärmvorsorge insbesondere entlang der Hauptverkehrswege durch aktive
Lärmschutzmaßnahmen ist voranzutreiben. Flankierend sind alle technischen Maßnahmen zur Immissionsreduzierungen auszuschöpfen.
01 Absatz Beim Neubau der A21......
Neu einfügen: Die B 404 soll dahingehend ertüchtigt werden, den anfallenden Verkehr aufzunehmen. Dieses könnte durch eine Drei- oder Vierspurigkeit der B 404, mit begleitenden Lärmschutzmaßnahmen, und durch eine höhenungleiche Anbindung der B 404 / A 25 in Escheburg, erfolgen.
Quelle:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.