In ihrer Bundestagsrede am 4. Juli stellte Svenja Stadler die Bedeutung des Finanzausgleichsgesetz für die Aufarbeitung der Pandemie, Integration und Bildung heraus.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben am 4. Juli das Finanzausgleichsgesetz verabschiedet, das die Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder regelt. Damit greift der Bund den Ländern bei der Aufarbeitung der Pandemie, Integration und Bildung unter die Arme. Während der Coronapandemie war der Öffentliche Gesundheitsdienst besonders gefordert. Länder und Kommunen könnten den finanziellen Aufwand dafür nicht allein stemmen. Deswegen unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bis 2026 finanziell. Das Finanzausgleichsgesetz beinhaltet auch einen Schritt zur Aufarbeitung der Pandemie. Auch über das Jahr 2024 hinaus können nun potenzielle Betrugsfälle bei Corona-Test-Zentren und Impfzentren geprüft und Rückzahlungsansprüche des Bundes geltend gemacht werden. Zudem regelt das Gesetz die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten, Bundesmittel in Höhe 100 Millionen Euro jährlich bis 2029 für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung sowie zusätzliche Mittel für das Startchancen-Programm für Schulen, dem bisher größte Projekt zur Förderung von Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen.