„Es ist gut, dass es die Mietpreisbremse nun endlich gibt “, lässt die SPD-Bundestagabgeordnete Svenja Stadler verlauten. Nachdem die Union im Koalitionsausschuss ihren Widerstand aufgegeben hatte, konnte das Gesetz nun im Bundestag verabschiedet werden.

„Von den neuen Regelungen werden viele Mieterinnen und Mieter profitieren“, sagt Stadler. „So werden sie beispielsweise vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt.“ Hinzu komme, dass künftig im Mietrecht ein ganz logisches und alltägliches Vorgehen verankert ist. „Und zwar, dass derjenige für eine Leistung bezahlt, der sie auch gefordert hat.“ Das heißt konkret: Im Maklerrecht gilt dann ohne Ausnahme das Bestellerprinzip. Wer also den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch.

„Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben“, erklärt die Abgeordnete. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietungen in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen. Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent sind damit vom Tisch.

„Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft werden wir weiter fördern, denn nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden“, so Stadler weiter. Deswegen gelte die Mietpreisbremse weder für Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 noch bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen.“