"Durch das jetzt beschlossene Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz wird jungen Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst ermöglicht", teilt Svenja Stadler mit.

Über 80.000 junge Menschen absolvieren jedes Jahr einen Freiwilligendienst, welcher bisher für junge Menschen unter 27 Jahren nur als Vollzeitdienst möglich war. "Mit dem Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz machen wir die Freiwilligendienste für eine zusätzliche Zielgruppe attraktiver", so Stadler, engagementpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

"Damit heben wir die Benachteiligung von jungen Interessierten auf, die zum Beispiel für eigene Kinder oder Angehörige sorgen müssen oder die gesundheitlich eingeschränkt sind und damit keinen Freiwilligendienst in Vollzeit leisten können."