Bundesverfassungsgericht erklärt Betreuungsgeld für verfassungswidrig - Stadler: "Ein guter Tag für Familien"
„Heute ist ein guter Tag für Familien in Deutschland“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler. Hintergrund ist die Entscheidung der Verfassungsrichter, das Betreuungsgeld zu kippen. Der Bund habe nicht die Kompetenz besessen, das im Sommer 2013 auf Druck der CSU eingeführte Gesetz zu erlassen. Die Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig, heißt es aus Karlsruhe.
„Wir als SPD haben das Konzept des Betreuungsgeldes nie unterstützt“, betont Stadler. „Ich werde dem verfassungswidrigen Versuch, Frauen von der Arbeit fernzuhalten, keine Träne nachweinen.“
„Jetzt ist es an der Zeit, dass wir echte Wahlfreiheit für alle Familien ermöglichen – und nicht mehr mit viel Geld das verstaubte Familienbild der CSU bezahlen. Das freiwerdende Geld sollte daher in den Ausbau und die weitere Qualitätssteigerung unserer Kinderbetreuung investiert werden“, erklärt die SPD-Familienpolitikerin. „Damit helfen wir den Kindern und Eltern am effektivsten und schaffen eine echte Verbesserung für Familien.“