§ 219 a ersatzlos streichen
Andrea Schröder-Ehlers, MdL
Niedersächsischer Landtag
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2018
„Der Niedersächsische Landtag hat sich fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, § 219a StGB ersatzlos zu streichen und das begrüße ich sehr“, sagt die Lüneburger Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers am Rande der Plenardebatte.
Für Frauen, die in einer sehr schwierigen Situation sind, ist es sehr wichtig, dass sie sich umfangreich informieren können. Zurzeit ist es Ärztinnen und Ärzten verboten, über ihr Angebot zu informieren.
Auch die Bereitstellung von Adressen ist eingeschränkt.
„Ich finde es wichtig, dass sämtliche Informationen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind, frei zugänglich sind, und diejenigen, die solche Informationen zur Verfügung stellen, hierfür keine Sanktionen
befürchten müssen“, so Schröder-Ehlers weiter.
Abtreibungen sind in Deutschland generell verboten und nur unter ganz engen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Zudem ist standesrechtlich, insbesondere nach § 27 der Muster-Berufsordnung,
Ärztinnen und Ärzten unter anderem anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung untersagt. Eines weiteren Schutzes durch 219a StGB bedarf es daher nicht.
Unterstützung erhält Schröder-Ehlers von der Bundestagsabgeordneten Svenja Stadler: "Ich unterstütze die Initiative Niedersachsens und den Gruppenantrag zur Streichung des § 219 a auf ganzer Linie. Der Paragraf ist vollkommen unzeitgemäß und daher überflüssig. Ich bin überzeugt, dass es auch auf Bundesebene eine Mehrheit für die Abschaffung gibt. Lediglich die Union sträubt und windet sich. Die deutliche Ansage aus Hannover wird den Druck erhöhen und eine baldige Entscheidung über § 219 a forcieren."