„Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses bringt Alleinerziehenden wichtige Verbesserungen“, sagt Familienpolitikerin Svenja Stadler und weist darauf hin, dass rückwirkend zum 1. Juli 2017 der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt wird. Darüber hinaus entfalle die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten.

„Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.“

Svenja Stadler empfiehlt allen Alleinerziehenden im Landkreis Harburg, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen: „Die neue Leistung sollte umgehend beim Jugendamt des Landkreises Harburg beantragt werden, damit Alleinerziehende und ihre Kinder auch die Leistung bekommen, die ihnen zusteht.“

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