Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher;
Svenja Stadler, engagementpolitische Sprecherin:

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Kommunalpolitiker wird weiterhin nicht auf eine vorgezogene Rente angerechnet. Der Bundestag hat heute beschlossen, die Regelung zur Anrechnungsfreiheit nochmals um drei Jahre zu verlängern. Bis 2020 soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

„Ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nehmen als
demokratisch legitimierte Organe staatliche Verantwortung wahr. Sie erhalten für ihre Tätigkeiten keine Entlohnung, sondern eine Aufwandsentschädigung.
Grundsätzlich ist der zu versteuernde Anteil einer Aufwandsentschädigung wie
anderes Einkommen bei einer vorgezogenen Altersrente oder einer
Erwerbsminderungsrente anzurechnen. Weil dies in einigen Fällen zu
Rentenkürzungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker geführt hätte, wurde die Anrechnung im Rahmen einer Übergangsregelung bis 2017 ausgesetzt.

Durch das Flexirentengesetz dieses Jahres wurden die Anrechnungsregeln
bereits deutlich verbessert. Gerade bei Aufwandsentschädigungen führt es bei
Betroffenen oft zu Unverständnis, wenn ihre Rente gekürzt würde. Andererseits
stellt sich das Problem der Gleichbehandlung mit hauptamtlichen
K o m m u n a l p o l i t i k e r i n n e n u n d K o m m u n a l p o l i t i k e r n u n d Aufwandsentschädigungen in anderen Bereichen. Um für die komplexen Fragen zur Behandlung verschiedener ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie verschiedener sozial- und steuerrechtlicher Regelungen eine gerechte Regelung zu finden, wurde die Übergangsregelung letztmalig bis 2020 verlängert.“